Kleinkredit ohne Schufa
Der Kleinkredit ohne Schufa ist ein Finanzierungsangebot Schweizer Banken, das nur über entsprechende Kreditvermittler angefragt werden kann. Die Kreditsumme ist auf 3.500 Euro beschränkt und muss innerhalb von 40 Monaten getilgt werden. Dabei ergeben sich monatliche Raten von etwa 100 Euro. Ein überschaubarer Betrag, dessen Tilgung in der Regel ohne Probleme möglich sein sollte.
Warum ein Kleinkredit ohne Schufa?
Die Vorteile dieser Art zu finanzieren liegen auf der Hand. Beim Kleinkredit ohne Schufa wird im Rahmen der Bonitätsprüfung auf die Einholung der Schufa verzichtet und nach der Auszahlung erfolgt auch keine Meldung an die Schufa über die Kreditgewährung. Damit ist der Kleinkredit ohne Schufa ein sehr diskreter Kredit, von dem niemand erfahren muss.
Für viele Menschen ist der Kleinkredit ohne Schufa die einzige Möglichkeit überhaupt noch einen Kredit zu bekommen, da sie aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit negative Eintragungen in der Schufa haben, die es ihnen unmöglich machen, bei deutschen Banken Kredit zu bekommen.
Aber auch Kreditnehmer mit gutem Einkommen und hervorragender Bonität greifen auf den Kleinkredit zurück, wenn sie einen Kredit haben möchten, der ihre Bonität nicht schwächen oder belasten soll. Zum Beispiel Beamte, die müssen, wenn sie ein Beamtendarlehen aufnehmen, bestehende Kreditverpflichtungen ablösen. Allerdings nur die, die auch in der Schufa als Kredit eingemeldet sind. Mit dem Kleinkredit ohne Schufa verschaffen sie sich somit größeren finanziellen Spielraum.
Voraussetzungen für den Kleinkredit ohne Schufa
Für einen schufafreien Kleinkredit müssen die Kreditantragsteller Arbeitnehmer und deutsche Staatsbürger sein. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, das Höchstalter bei 58 Jahren (Ausnahme neue Bundesländer – hier ist das Höchstalter auf 55 Jahre begrenzt. Männliche Antragsteller, die unter 23 Jahre sind, müssen zusätzlich einen Wehrdienstnachweis erbringen oder einen Freistellungsnachweis vorlegen. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer in einem nicht gekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis stehen, das bei dem derzeitigen Arbeitgeber schon seit mindestens einem Jahr besteht. Das Gehalt muss auf ein deutsches Girokonto überwiesen werden.




