Kredit nach der Scheidung

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Wenn Ehepartner sich scheiden lassen, wirft das eine reihe von Fragen auf. Eine wichtige Frage ist, wer muss für einen bestehenden Kredit nach der Scheidung zahlen? Die Antwort ist einfach, nämlich der Partner, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide unterschrieben, müssen auch beide die Raten weiterzahlen. Für die Bank ist eine Scheidung unerheblich, denn das hat auf einen Kreditvertrag keine Auswirkung.

Wer muss nach der Scheidung zahlen?

Es besteht eine große Unsicherheit darin, wer nach einer Scheidung einen laufenden Kredit weiterzahlen muss. Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass beide Ehepartner zahlen müssen. Das ist jedoch falsch. Zahlen muss nur der Partner, der auch den Kreditvertrag unterschrieben hat. Diese Regelung gilt aber nicht nur für einen laufenden Kredit nach der Scheidung. Zu berücksichtigen ist auch ein überzogenes Girokonto. Für den Ausgleich ist derjenige verantwortlich, auf den das Konto läuft. Sind beide als Kontoinhaber eingetragen, dann müssen auch beide für den Ausgleich des Dispos sorgen. Genauso verhält es sich mit einem Immobilienkredit. Diese werden üblicherweise von beiden Eheleuten beantragt. Im Falle einer Scheidung müssen auch beide Parteien zahlen. Es nutzt auch nicht, wenn ein Ehepartner auszieht.

Wie sieht es mit der Kreditaufnahme aus?

Wenn ein Ehepartner ist eine neue Wohnung zieht, dann braucht er unter Umständen Möbel und dergleichen. Fehlen für einen Neukauf die finanziellen Mittel, dann kann er einen Kredit nach der Scheidung beantragen. Allerdings darf die Schufa nicht mit negativen Einträgen belastet sein und es muss ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung stehen. In der Regel wechselt einer der Partner seine Bank. Jetzt lohnt sich auf alle Fälle, sich im Internet nach einer geeigneten Alternative umzuschauen. Hier werden nicht nur kostenlose Girokonten angeboten, sondern hier findet man auch einen Kredit nach der Scheidung mit günstigen Zinsen.

Wenn die Grundvoraussetzungen gegeben sind, dann spricht nichts gegen einen Kredit nach der Scheidung. Die Direktbanken sind mit ihren günstigen Zinsen sind klar im Vorteil. Da man sich ohnehin eine andere Bankverbindung suchen will, sollte man sich für eine Bank entscheiden, die gute Konditionen bietet.

Fazit

Es ist nicht richtig, dass beide Ehepartner bei einer Scheidung für den Kredit haften. Das ist nur dann der Fall, wenn auch beide Parteien den Kreditvertrag unterschrieben haben. Haften muss nur der Kreditnehmer. Sonst niemand. Das gilt auch für das Kontokorrentkonto, auch unter dem Begriff Girokonto bekannt. Nur der Kontoinhaber muss für den Ausgleich sorgen. Sind beide Ehepartner als Kontoinhaber eingetragen, dann sind auch beide dafür verantwortlich. Vielfach ist es in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen aufgekommen ist, obwohl das rechtlich nicht notwendig gewesen wäre. Wenn alle Stricke reißen, dann sollte man sich einen Rechtsbeistand nehmen. Das ist immer noch günstiger, als einen Kredit für den Ehepartner weiterzahlen zu müssen.

Eine neuerliche Kreditaufnahme ist dann möglich, wenn die Bonität gut ist. Außerdem muss das Einkommen ausreichen. Treffen diese beiden Punkte zu, dann ist eine Scheidung allein kein Grund für eine Kreditverweigerung.

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