Kleinkredit Restschuldversicherung
Warum ist eine Restschuldversicherung überhaupt wichtig?
Mit der Restschuldversicherung kommen Sie dem Wunsch der Bank nach zusätzlicher Sicherheit nach. Kreditnehmer, die eine Restschuldversicherung abschließen, laufen weniger Gefahr, dass ihr Kredit notleidend wird, wenn sich ihre finanzielle Situation durch längere Krankheit oder Arbeitslosigkeit ändert. Im Todesfall übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der restlichen Raten, sodass die Hinterbliebenen nicht mit den Schulden belastet sind. Sie schützen sich also selbst und geben auch der Bank entsprechende Sicherheit.
Muss ich die Restschuldversicherung selbst suchen?
Im Prinzip nicht. Die Banken arbeiten mit Versicherungsgesellschaften zusammen und treten als Vermittler für die Restschuldversicherung auf. Allerdings haben Sie als Kreditnehmer dabei keine Vergleichsmöglichkeit. Das heißt, Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Prämien.
Reichen meine Berufsunfähigkeitsversicherung und meine Risikolebensversicherung aus?
Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und auch eine Risikolebensversicherung sind Sie ausreichend abgesichert. In diesem Fall können Sie auf die von der Bank angebotene Restschuldversicherung verzichten. Haben Sie keine Versicherungen, können Sie im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme auch noch eigene Versicherungen abschließen. Das hat den Vorteil, dass die Versicherung nicht nur in Verbindung mit dem Kredit greift. Wenn Sie der Bank die Policen vorlegen, wird diese auf den Abschluss der Kredit Restschuldversicherung verzichten.
Warum ist die Kredit Restschuldversicherung so teuer?
Die Prämie für die Restschuldversicherung richtet sich nach dem Geschlecht, dem Alter sowie nach der Höhe und der Laufzeit des beantragten Kredites. Je höher der Kreditbetrag und je länger die Laufzeit, desto höher auch die monatlichen Kosten.
Voraussetzungen für den Kleinkredit ohne Schufa
Für einen schufafreien Kleinkredit müssen die Kreditantragsteller Arbeitnehmer und deutsche Staatsbürger sein. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, das Höchstalter bei 58 Jahren (Ausnahme neue Bundesländer – hier ist das Höchstalter auf 55 Jahre begrenzt. Männliche Antragsteller, die unter 23 Jahre sind, müssen zusätzlich einen Wehrdienstnachweis erbringen oder einen Freistellungsnachweis vorlegen. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer in einem nicht gekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis stehen, das bei dem derzeitigen Arbeitgeber schon seit mindestens einem Jahr besteht. Das Gehalt muss auf ein deutsches Girokonto überwiesen werden.




