Kredit für Erbschaftssteuer

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Eine Erbschaft kann für den Erben eine kostspielige Sache sein und ihn in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Normalerweise muss die Erbschaftssteuer sofort an das Finanzamt gezahlt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Fällt der Erbe jedoch nicht darunter, dann muss er einen Kredit für die Erbschaftssteuer aufnehmen.

Stundung der Erbschaftssteuer

Wer Erbe von Betriebsvermögen, Vermögen aus der Land,- und Fortwirtschaft oder der Erbe von Immobilien ist, kann eine Stundung der Erbschaftssteuer beim Finanzamt beantragen. Ein Fall wäre zum Beispiel, wenn der Erbe aus diesem Nachlass Teile verkaufen müsste, um damit die Erbschaftssteuer zu begleichen. Eine Stundung kann bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren bewilligt werden. Das gilt aber nur, wenn keine weiteren Vermögenswerte vorhanden sind, die zum Bezahlen der Erbschaftssteuer eingesetzt werden könnten.

Treffen die erwähnten Voraussetzungen nicht zu und hat der Erbe keine eigenen Vermögenswerte, dann muss er wohl oder übel einen Kredit für die Erbschaftssteuer aufnehmen. Spezielle Kredite gibt es dafür nicht. Es kann deshalb ein herkömmlicher Ratenkredit beantragt werden.

Suche nach einem günstigen Kredit

Wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt ins Haus geflattert ist, dann wird auch die Erbschaftssteuer fällig. Wurde der fällige Betrag nicht gestundet, dann wird es Zeit für einen Kredit für die Erbschaftssteuer. Für die meisten führt der Weg direkt zur Hausbank. Das kann, trotz höherer Zinsen, vorteilhaft sein. Nach dem erfolgten Beratergespräch steht das Geld bei einer Kreditzusage sofort bereit und die Steuer kann an das Finanzamt überwiesen werden.

Anders sieht es bei einem Online-Kredit aus. Von dem Kreditantrag bis zur Auszahlung vergehen ein paar Tage. Das liegt daran, dass zunächst die erforderlichen Papiere übersandt und unterschrieben werden müssen. Erst wenn die Bank alle eingesandten Unterlagen überprüft hat, erfolgt die Auszahlung.

Hausbank oder Online-Bank – Worin bestehen die Unterschiede?

Zwischen den Banken bestehen recht große Unterschiede. Diese fangen bereits bei den Zinsen an. So günstig, wie die Online-Geldinstitute, können Filialbanken und damit die Hausbank nicht sein. Filialbanken müssen die Kosten für die Räumlichkeiten und das Personal tragen. Bei den Online-Banken wird in der Regel auf ein Filialnetz verzichtet. Das ermöglicht ihnen, einen Kredit für die Erbschaftssteuer billiger anzubieten. Die Filialbanken können das nicht bieten.

Außerdem sollte man auch auf die Konditionen achten. Es könnte ja der Fall eintreten, dass ein Kredit vorzeitig bezahlt werden kann. Je nach Umfang des Erbes wird vielleicht eine Immobilie verkauft. Mit diesem Erlös könnte dann ein Kreditvertrag vorzeitig beendet werden. Die Banken sehen das aber nicht gerne, denn es entgehen ihnen dadurch die Zinsen. Dem Kreditnehmer wird dann eine Gebühr berechnet, die hoch ausfallen kann. Einige Internetbanken verzichten jedoch darauf.

Anders als Filialbanken fragen die Geldinstitute im Internet auch nicht nach dem Verwendungszweck. Den einen oder anderen Bankkunden mag gerade das stören. Die meisten Berater der Banken wollen wissen, wofür ein Kredit gedacht ist. Für die Banken im Internet spielt das keine Rolle. Lediglich zum Kauf einer Immobilie muss der Verwendungszweck angegeben werden, denn diese Kredite sind genau an diesen Zweck gebunden.

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