Kredit für Lohnsteuerausgleich

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Es gibt wohl, aus finanzieller Sicht, nichts unangenehmeres als einen Kredit für den Lohnsteuerausgleich. Während andere Menschen ein Darlehen für die Anschaffungen eines teuren Guts oder zur Erfüllung eines Traums in Anspruch nehmen, fließt bei einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich das geliehene Geld in der Regel in vollem Umfang an das Finanzamt ab. Gleichzeitig ist das Darlehen von den Banken nur schwer erhältlich, da eine Steuernachzahlung immer mit besonderen Umständen verbunden ist. Besonders schwer lösbare Szenarien treten dann ein, wenn es sich bei den potentiellen Kreditnehmern um freiberuflich oder selbständige Personen handelt.

Den Kredit für den Lohnsteuerausgleich von einer Bank erhalten

Eine grundlegende bzw. schier unumgänglich erscheinende Voraussetzung um einen Kredit für den Lohnsteuerausgleich zu erhalten ist eine durchweg positiv ausfallende Schufa-Auskunft. Ist dieses Verlangen seitens der Bank nicht erfüllbar, sollte die Kartei zumindest neutral ausfallen. Negative Einträge sind ein nahezu 100-prozentiges Ausschlusskriterium beim Kredit für den Lohnsteuerausgleich.

Insbesondere Freiberufler sowie Selbständige müssen sich von Zeit zu Zeit mit der Aufnahmen eines Darlehens in dieser Form befassen. Da diese Berufsgruppen jedoch über ein monatlich schwankendes Einkommen verfügen, ist es für die Kreditinstitute schwer, eine Berechnung des Risikopotentials durchzuführen. Einige Banken auf sich auf diese Form der Kreditvergabe regelrecht spezialisiert, weshalb sich ein Blick ins Internet in jedem Fall als lohnenswert herausstellen kann.

Sobald der Kreditinteressent ein für sich passendes Angebot bzw. den richtigen Finanzierungspartner für sich gefunden hat, kann die Beantragung optional persönlich in der Filiale oder über das Word Wide Web erfolgen. Sobald das Darlehen für den Lohnsteuerausgleich von der Bank bewilligt ist, kann das Finanzamt mit dem dort ausstehenden Betrag bedient werden.

Dem Finanzamt positive Signale zukommen lassen

Ist die Bonität des Antragstellers bei einem Kredit für den Lohnsteuerausgleich nicht nicht ausreichend, ist die Aufnahme eines solchen Darlehens äußert schwer zu realisieren. Unabhängig davon, welche Gründe zu dieser überaus ungünstigen Situation geführt haben, orientiert sich der Fiskus ohne weitere Rücksichtnahme an seinen Fristen, die vom Steuerzahlen zunächst pünktlich einzuhalten sind.

Weigert sich das Kreditinstitut aufgrund der vorliegenden negativen Umstände, den gewünschten Kreditbetrag zu bewilligen, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt. Die dortigen Ansprechpartner sind nicht aus Stein gemeißelt und haben verschiedene Möglichkeiten, die steuerlichen Forderungen im Rahmen von so genannten „gangbaren Lösungen“ hinauszuschieben. Kann die betroffene Person in diesem Zusammenhang gegenüber dem Finanzamt beweisen, dass die vorhandene Steuerschuld in absehbarer Zeit beglichen werden kann, erklärt sich dieses in der Regel mit einer Ratenzahlung einverstanden.

Guten Willen beim Finanzamt zeigen

In der Praxis hat es sich als bewährt herausgestellt, wenn der Schuldner dem Finanzamt die erste fällige Rate sofort überweist und auf diese Weise seinen Willen zur Zusammenarbeit Nachdruck verleiht. Sofern keine Möglichkeit für eine sofortige Überweisung der Rate besteht, gibt es immer noch die Möglichkeit, die fällige Zahlung für einen gewissen Zeitraum beim zuständigen Finanzamt zu stunden und damit wertvolle Zeit zu gewinnen.

Für ein solches Vorhaben müssen sich die Betroffenen direkt an den Ansprechpartner beim Amt wenden, da eine solche Vorgehensweise eine offizielle bzw. schriftlich bestätigte Zustimmung benötigt. Die Zahlung/Erhebung von Zinsen seitens des Amtes ist vor diesem Hintergrund keineswegs unüblich. Um in den Genuss einer Stundung zu kommen, müssen die Antragsteller alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse lückenlos in schriftlicher Form offenlegen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt das Finanzamt nach der Prüfung eine schriftliche Bestätigung über die Ausdehnung des Rückzahlungszeitraums.

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