Kredit für Steuernachzahlung

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Einen Kredit für Steuernachzahlung aufzunehmen, gehört nicht zu den angenehmen Aufgaben. Das Geld, das Sie von der Bank erhalten, können Sie nicht selbst behalten, sondern müssen Sie direkt an das Finanzamt weiterreichen. Außerdem kann es schwierig sein, einen Kredit zu erhalten, insbesondere dann, wenn Sie eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit ausüben und wenn Sie keine Bank oder Sparkasse finden, die bereit ist, einen Kredit an diese Personengruppe zu vergeben.
In jedem Falle ist es dringend angeraten, vor der Kreditaufnahme verschiedene Angebote zu vergleichen und auf der Basis der dabei gewonnenen Daten eine solide Entscheidung zu treffen.

Kreditvergleich

Für einen Kredit für Steuernachzahlung gelten ähnliche Voraussetzungen wie für jeden anderen Kredit. Dies heißt ganz konkret, dass die Schufa Auskunft tadellos und das Einkommen ausreichend hoch und sicher sein muss. Steuernachzahlungen müssen in der Regel von Freiberuflern oder Selbständigen und weniger von Angestellten oder Beamten geleistet werden. Aus diesem Grunde wird ein Kredit für Steuernachzahlung gerade von selbständig tätigen Personen sehr häufig nachgefragt. Sofern Sie zu dieser Personengruppe gehören, können Sie von vornherein alle Banken als Kreditgeber ausschließen, die Ihre Kredite nur an Arbeiter, Angestellte oder Beamte vergeben.
Als Kreditgeber kommen nicht nur vor Ort ansässige Banken, Sparkassen oder Volksbanken, sondern auch private Kreditgeber oder private Kreditvermittler infrage.
Einen Kreditvergleich können Sie rund um die Uhr im Internet durchführen. Er steht nicht nur an Werktagen, sondern auch am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen zur Verfügung. Außerdem liefert er ein top aktuelles Ergebnis. So können Sie sich aus allen infrage kommenden Angeboten das Angebot heraussuchen, das Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht.

Raten- und Dispokredite

Nach der Höhe der Steuernachzahlung richtet sich die Kreditsumme, die bei einem Kredit für Steuernachzahlung erforderlich ist. Sofern die Steuernachzahlung nur einige hundert oder wenige tausend Euro beträgt, kann die Inanspruchnahme des Dispokredites oder des Kontokorrentkredites auf dem Geschäftskonto eine gangbare Alternative zu einem Ratenkredit sein. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie überhaupt solch einen Überziehungskredit besitzen, was bei einer freiberuflich oder selbständig tätigen Person nicht immer selbstverständlich ist.
Ein Ratenkredit wird in einem Betrag ausgezahlt und ist in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Bei der Antragstellung müssen Sie verschiedene Unterlagen beifügen, die Ihre Zahlungsfähigkeit belegen. Welche Unterlagen dies sind, wird Ihnen die kreditgebende Bank bei der Antragstellung mitteilen.

Ratenzahlung beim Finanzamt

Nicht immer wird es nötig sein, einen Kredit aufzunehmen. In vielen Fällen kann es sich lohnen, direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen und ihn um eine Ratenzahlung oder einen vorübergehenden Aufschub der Steuernachzahlung zu bitten. Dabei ist es oftmals sehr hilfreich, wenn Sie Entgegenkommen signalisieren, indem Sie zum Beispiel sofort einen Teil der Steuernachzahlung tilgen.
Sie haben allerdings keinen rechtlich geregelten Anspruch auf eine Teilzahlung der fälligen Beträge an das Finanzamt. Aus diesem Grunde sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es sich immer um eine Kann-Bestimmung und ein Entgegenkommen von seiten des Finanzamtes handelt, wenn Ihnen eine Ratenzahlung oder ein Ratenaufschub gewährleistet wird.

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