Kredit für Verheiratete

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Knapp 400.000 Ehen werden pro Jahr in Deutschland geschlossen. Für die Eheleute beginnt damit ein völlig neuer Lebensabschnitt. Sie sind nun nicht nur fest miteinander verbunden, indem sie den gleichen Nachnamen tragen. Sie sind auch wirtschaftlich miteinander verbunden und füreinander verantwortlich – und dies nicht nur in guten, sondern auch in schlechten Zeiten.

Soll beispielsweise ein Kredit aufgenommen werden, dann werden Verheiratete immer gefragt, ob sie den Kredit nicht gemeinsam mit ihrem Ehepartner aufnehmen wollen. Für die Banken stellt dies eine zusätzliche große Sicherheit dar, die sich kaum ein Bankhaus entgehen lassen will. Und auch wenn niemand dazu gezwungen werden kann, den Kredit gemeinsam mit dem Ehepartner aufzunehmen, so ist das Bankhaus jedoch dazu berechtigt, den Kredit für Verheiratete abzulehnen, wenn dieser nicht gemeinsam aufgenommen wird. Schließlich hat die Bank immer das letzte Wort bei der Kreditvergabe und kann frei entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten möchte.

Was bringt ein Kredit für Verheiratete?

Ein Kredit für Verheiratete bringt in erster Linie immer erst einmal Sicherheiten mit sich. Und zwar für alle Beteiligten. Für das Bankhaus bedeutet eine gemeinsame Aufnahme vom Kredit für Verheiratete, dass im Falle von Zahlungsausfällen das Konto des Kreditnehmers oder auch materielle Dinge problemlos gepfändet werden können, da beide Ehepartner für den Kredit haften und daher nicht geschaut werden muss, wem etwas gehört und ob dies gepfändet werden kann.

Für den Kreditnehmer bedeutet die gemeinsame Aufnahme mit dem Ehepartner, dass auch dieser immer davon ausgehen kann, dass er durch die gemeinsame Aufnahme des Kredites stets ein besonders günstiges Kreditangebot von den Banken erhält, was den Kredit nicht unnötig teuer macht und daher auch die Freude am Kredit nicht trübt.

Welche Möglichkeiten gibt es bei einem Kredit für Verheiratete?

Als Kredit für Ehepartner sind eigentlich alle Kreditvariationen geeignet. Egal ob Autokredit, Ratenkredit, Immobilienkredit oder auch Abrufkredit – wer verheiratet ist und eine ausreichend gute Bonität mit sich bringt, muss keine Angst haben, dass die Bank keinen Kredit gewährt. Jedoch sollte immer bedacht werden, dass sich die Kreditsumme stets an der Bonität orientiert und es daher sein kann, dass vielleicht nicht jede Kreditsumme möglich ist. Auch dann nicht, wenn beide Ehepartner den Kredit gemeinsam aufnehmen.

Sollte es diesbezüglich Schwierigkeiten geben, könnte überlegt werden, ob noch eine weitere solvente Person zur Kreditaufnahme hinzugezogen werden kann. Auch eine Risikolebensversicherung oder eine Restschuldversicherung könnten sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn eine große Kreditsumme mit einer langen Laufzeit benötigt wird, die eine solch hohe Absicherung rechtfertigen würde. Denn für beide Absicherungen werden recht hohe Gebühren fällig, die nur dann Sinn ergeben, wenn durch die lange Laufzeit und die große Kreditsumme ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.

Gibt es auch einen Kredit für Verheiratete ohne Ehepartner?

In der Regel fragen die Banken bei einem Kredit für Eheleute immer nach dem Ehepartner, damit dieser den Kreditvertrag auch mit unterschreibt. Bei einem Konsumkredit könnte man dieser Regelung jedoch entgehen. Da Konsumkredite zweckgebundene Kredite sind, gelten die finanzierten Artikel als Sicherheit. Diese werden auch eingefordert, falls es zu Zahlungsausfällen kommen sollte. Da der Kreditnehmer die Artikel gekauft hat, gehören sie ihm auch und es würde keine Probleme bei einer Pfändung geben. Daher verzichtet man oftmals darauf, bei einem Konsumkredit einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer zu verlangen. Auch dann, wenn es sich um einen Kredit für Ehepartner handelt.

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