Kredit mit Bürgen

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Eine Bürgschaft wird oft mit dem Ehepartner oder Familienangehörigen gestellt. In dieser Konstellation sind die richtigen Vertrauensverhältnisse zu sehen, die ja bei einem Kredit mit Bürgen unbedingt notwendig sein sollen. Allerdings werden an den Bürgen strengste Bedingungen gestellt. So wird seine wirtschaftliche Lage genau unter die Lupe genommen, genauso wie die des Kreditnehmers. Der Bürge gilt dann bei der Bank als Kreditabsicherung, denn kommt es zu einem Zahlungsausfall, so wird der Bürge sofort in die Pflicht genommen. Eine heikle Sache.

Der Kredit mit Bürgen – die Aussichten

Was versteht man eigentlich unter einer Kreditbürgschaft? Das Geldhaus sichert sich auf diese ab, wenn sie einem Kunden einen Kredit gewährt, der nicht alle Bedingungen erfüllt. Mit einem Bürgen wird der Kredit also abgesichert. Kommt es zu einem Kreditausfall, so wird der Bürge in die Pflicht genommen, d.h. er muss die Raten aus seinem eigenen Vermögen bezahlen. Eine Bürgschaft wird nicht nur für einen Privatmann gestellt. Bei Jungunternehmen und Geringverdienern wird ebenso oft eine Bürgschaft verlangt.

Normalerweise übernimmt eine Bürgschaft eine dem Kreditsuchenden nahestehende Person. Hat der Bürge seine Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt, geht er eine rechtliche Vereinbarung ein, die er selbst nicht mehr lösen kann. Erst wenn der Kredit mit Bürgen abbezahlt ist, erlischt die Bürgschaft.

Der Bürge wird von der Bank der gleichen Prüfung wie der Kreditsuchende unterzogen. Da es in der Vergangenheit oft Bürgen gab, die aus der Familie stammten, aber kein Einkommen hatten, war die Bürgschaft im Ernstfall nicht wirksam. Die Bank hatte vergessen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürgen zu prüfen. So wurden von der gerichtlichen Seite die Bürgen aus der Verantwortung entlassen, da die Bank diese Situation grob fahrlässig begangen hat.

Der Bürge

Der Bürge wird also streng geprüft. Dabei stehen sein Einkommen und seine Anstellung im Fokus der Banken. Der Bürge sollte auch wissen, dass die Bürgschaft in seine Schufa eingetragen wird, was seine Bonität reduziert. Sollte der Bürge ebenfalls einen Kredit benötigen, so bekommt er den Kredit mit Bürgen, nur mit einem eigenen Bürgen. Die Vorteile für einen Kredit mit Bürgen sind klar. Der Kreditsuchende selbst braucht keine Sicherheiten vorzulegen. Da die monatlichen Raten zu bezahlen sind, muss die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers aber in Ordnung sein.

Eine Bürgschaft ist immer eine riskante Sache. Wenn der Kredit mit Bürgen berufsbedingt aufgenommen wird, kann der Bürge oft unverschuldet in Not geraten. Hier wäre anzuraten eine Bürgschaft über sogenannte Bürgschaftsbanken abzusichern.
Es ist oft ein geringes Einkommen, das einen Kredit verhindert. Oft wird sogar ein Kredit mit Bürgen auch für Auszubildende angeboten. Diese erfahren dadurch die Möglichkeit ihren eigenen Geldbedarf zu decken. Dieses Kreditangebot findet sich nicht so leicht, aber auch Anfragen bei der Bank kann dies möglich werden.

Alle Banken möchten Sicherheiten bei der Kreditvergabe. Die Abfrage bei der Schufa ist eine Form der Bonitätsprüfung, aber auch andere werden einbezogen. Sind die Bedingungen nicht ideal oder ist die Kreditsumme zu hoch, so fordert die Bank Sicherheiten. Bei einer Kreditvergabe hat jede Bank ihre geforderten Sicherheiten und ihre eigenen Voraussetzungen. Auch die Nennung eines Bürgen ist eine individuelle Angelegenheit der Bank, beispielsweise wie die Auflagen auszusehen haben. Ein Bürge muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie der Kreditnehmer.

Die Schufa muss positiv sein, das Einkommen muss ausreichend sein und sollte ebenso in den Einnahmen/Ausgaben-Plan passen. Die Vorteile einer Kreditbürgschaft bringen dem Kreditnehmer verschiedene Varianten. So verlangt die Bank keine weiteren Sicherheiten mehr. Alleine die Bürgschaft einer anderen Person, die eine äußerst gute Bonität hat, wird für den Kredit haften.

Allerdings gibt es auch einen Nachteil bei der Bürgschaft. Aus Sicht der Bank hat die Bürgschaft keinen großen Stellenwert, ein Pfand ist da stabiler anzusehen. Denn die Bonität eines Bürgen kann sich während der Laufzeit reduzieren, bei einem Sachpfand ist das eher nicht zu erwarten.

Die Bürgschaft und ihre Form

Der Nachteil aus Sicht des Bürgen ist, dass die Bürgschaft keine einfache Sache ist. Die Bank wird den Bürgen in die Pflicht nehmen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen kann. Das ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die ebenso einen Nachteil für den Bürgen bringt.

Um die Rechtssicherheit zu gewähren, muss bei einer Bürgschaft die Schriftform eingehalten werden. Das wird durchgeführt, damit Vertragsparteien vor den besonderen Risiken geschützt werden. Dazu wichtig ist der Bürgschaftsvertrag, der den Bürgen dahingehend informiert wie seine Risiken aussehen. Ein Bürgschaftsvertrag erhält nur Gültigkeit, wenn die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt wird.

Die Alternativen

Alternativen zu einem Kredit mit Bürgen hängen letztendlich von der Kreditsumme ab. Einige Kunden bekommen keinen Kredit, weil ihre wirtschaftliche Situation es nicht hergibt, aber sie haben oftmals einen Überziehungskredit auf dem Girokonto. Ist der Dispo noch nicht ganz ausgeschöpft, dann könnte auf diese Weise ein Kredit zustande kommen. Die Banken vergeben in aller Regel drei Monatsgehälter als Dispo.

Allerdings werden Zinsen berechnet. Der Dispo hat keine festgeschriebenen Rückzahlungstermine, er kann flexibel genutzt werden. Die schnelle Verfügbarkeit und das unkomplizierte Beantragen des Dispo lassen sich Banken fürstlich bezahlen. Aber für manchen Kreditsuchenden ist auch diese Form der Kreditaufnahme die letzte Möglichkeit. Der Kunde würde zwar mit einem Ratenkredit besser dastehen, aber da kommt, wie vor beschrieben der Kredit mit Bürgen ins Spiel.

Für diese Kreditvorhaben wird meistens die Hausbank aufgesucht. Dort ist der Kunde bekannt und der Bankmitarbeiter wird alle Formalitäten in die Wege leiten. Sei es mit dem Dispo oder mit dem Kredit mit Bürgen. Wer sich in diesem Fall für das Internet entscheidet, könnte unter Umständen keine richtige Hilfestellung erhalten. Zudem müssen alle Formalitäten über den Postweg abgewickelt werden.

Varianten der Bürgschaft

Findet sich ein Bürge für eine Kreditaufnahme, so muss auch auf die Art der Bürgschaft aufgepasst werden. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge dem Schuldner gleich gestellt. Darunter ist zu verstehen, dass die Bank sich nicht bemühen muss, Geld vom Kreditnehmer einzutreiben, sie kann sich sofort an den Bürgen halten. Deshalb sollte nach Möglichkeit diese Bürgschaftsform nicht gewählt werden.

Die Ausfallbürgschaft ist eine bessere Variante. Denn die greift nur, wenn alle rechtlichen Vorgänge ausgeschöpft sind. D.h. der Schuldner muss bis zur Zwangsversteigerung alle Stufen durchlaufen, dann erst wird der Bürge in die Pflicht genommen.

Auf keinen Fall sollte eine Globalbürgschaft unterzeichnet werden. Mit dieser Bürgschaft haftet der Schuldner nicht nur für den Kredit mit Bürgen, sondern für alle anderen geschäftlichen Verpflichtungen. Hier wird von Schuldnerberatern abgeraten.

Es gibt auch die Höchstbetragsbürgschaft. Diese besagt, dass eine Bürgschaft in unbegrenzter Höhe abgelehnt werden soll. Besser ist es mit der Bank einen Betrag von vielleicht 10.000 Euro zu vereinbaren bis zu einem fiktiven Datum. Ist das vorbei, dann kann sich der Bürge immer noch entscheidet, ob er aus dem Vertrag aussteigt oder ob er weiterhin bürgt.

Generell ist die Bürgschaft eine beliebte Kreditabsicherung, die Banken oft als Grundvoraussetzung für einen Kredit verlangen.

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