Kredit mit Fahrzeug als Sicherheit

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Den eigenen PKW finanzieren sich in der heutigen nur noch die wenigsten Menschen aus einem eigens angesparten Eigenkapital. Ein Großteil aller Verbrauch begibt sich in der Regel ohne Umwege zu einer Bank oder zu einem Autohändler, welche den Kredit ebenfalls gewährt.

Grundsätzlich kann jede Person, die Volljährig ist, einen Autokredit bei einem Kreditinstitut beantragen. Allerdings erfragen die Finanzhäuser im Normalfall nach einer finanziellen Sicherheit in Form von Geld- oder Sachwerten, welche das Risiko eines Kreditausfalls senken sollen. Der Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit ist daher keine Seltenheit und darüber hinaus eine durchaus gern gesehene Variante für die Finanzierung des Fahrzeugs.

Unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit

Oberster Ziel eines jeden Kreditinstituts ist es, das Ausfallrisiko für den eigens vergebenen Kredit so klein wie nur irgendwie möglich zu halten. Bei einem Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit ist es genau jenes, das die Gefahr eines Ausfalls auf ein Minimum für die Bank reduzieren soll. In der Regel verlangen die geldgebenden Einrichtung hierzu den zum Fahrzeug gehörenden Fahrzeugbrief, welcher als so genannte „Sicherheitsübereignung“ die getroffenen Absprachen fixieren soll.

 

Verbraucher, die bei einem günstigen Kredit mit dem Fahrzeug sichere Rücklage zuschlagen, profitieren üblicherweise von äußerst flexiblen Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten. Die Möglichkeit zur kostenfreien Sondertilgungen bieten ebenfalls einige Banken in diesem Zusammenhang ihren Kunden an. Nahezu alle Banken haben es verstanden, dass sie ihren Kunden attraktive Rabatte in Aussicht stellen müssen, wen diese ihr neues Auto bei ihnen finanzieren sollen.

Wer einen Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit bei einer Bank seiner Wahl aufnimmt hat zudem den Vorteil, dass er beim Autohändler als Barzahler auftritt und vor diese Hintergrund den einen oder anderen Preisnachlass für sich geltend machen kann. In wie weit diese Nachlässe zum Tragen kommen, hängt von jeweiligen Händler ab, weshalb sich im Vorfeld ein umfassender Preisvergleich für das neuen Traumfahrzeug unbedingt lohnt.

Zahlreiche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Autokredit mit entsprechender Sicherheitseinlage

Kunden können beim Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit, wie bei anderen Darlehensmodellen auch, eine so genannte Restschuldversicherung für sich abschließen. Mit dieser optional erhältlichen Finanzprodukt können sich Kunden unter anderem gegen Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern. Tritt dieses unliebsame Ereignis ein, übernimmt die abgeschlossen Versicherung die Fortzahlung der fälligen Ratenzahlungen.

Weitere Punkte, die es in Verbindung mit einem Kredit mit einem Fahrzeug als Sicherheit zu beachten gilt, sind zum Beispiel die kostenlos nutzbare Möglichkeit zur Sondertilgung, damit Verbraucher jederzeit Gelegenheit zu haben, das in Anspruch genommene Darlehen vorzeitig abzubezahlen. Hierbei sind selbstverständlich auch teilweise Rückzahlungen – meist ein bis zweimal pro Jahr – möglich. Wer bei einem Kredit für das neue Fahrzeug also sicher gehen will, vergleicht die jeweils erhaltenen Angebote im Internet.

Weitere wichtige Rahmeninformationen zum Kredit für das neue Fahrzeug

Wenn Kreditnehmer im aktuellen Monat aufgrund eines finanziellen Engpasses keine Möglichkeit zur Bezahlung der fälligen Rate sehen, kann die Bank bereits ab dem Moment des ersten Zahlungsverzug ihr Recht auf Pfändung des Fahrzeugs geltend machen. Jeder Schuldner, der sich für einen Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit entscheidet, sollte sich über diese Tatsache von Beginn an im klaren sein. Erst wenn das Darlehen vollständig gegenüber der Bank beglichen wurde, wechselt der Besitz vom einstigen Geldgeber zum schuldenfreien Verbraucher.

Darüber hinaus müssen Kreditnehmer für die Inanspruchnahme des Darlehens wissen, dass sie während der gesamten Kreditlaufzeit nicht dazu berechtigt sind, das Fahrzeug weiterzuverkaufen. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn der Schuldner das Kreditinstitut über den geplanten Verkauf informiert und diesen seinerseits zugestimmt hat. Der Erlös aus dem Fahrzeugverkauf wandert in der Regel auf direktem Weg in die Tilgung des Kredits.

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