Kredit mit geringem Einkommen

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Ein Kredit mit geringem Einkommen ist grundsätzlich möglich, wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehört eine positive Schufa Auskunft. Außerdem muss das Einkommen der aufgenommenen Kreditsumme angepasst sein und sollte über der Pfändungsfreigrenze liegen. Andernfalls sind weitere Sicherheiten oder ein Bürge erforderlich.

Kreditvoraussetzungen – Bankkredite

Keine Bank oder Sparkasse und kein privater Kreditgeber oder Kreditvermittler wird einen Kredit an eine Person vergeben, die nur über ungenügende Sicherheiten verfügt und die berechtigte Zweifel aufkommen lässt, ob sie die monatlichen Tilgungsraten für den Kredit pünktlich und in voller Höhe zahlen kann. Ein geringes Einkommen kann zu einem ernsthaften Problem werden, wenn die monatlichen Tilgungsraten die finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers übersteigen. Aus diesem Grunde können Personen, die nur ein geringes Einkommen erzielen in der Regel nur Kleinkredite in Höhe von wenigen hundert oder wenigen tausend Euro aufnehmen.

Sofern es sich bei dem Kreditgeber um eine deutsche Bank oder Sparkasse handelt, ist die Schufa Auskunft von herausragender Bedeutung. Ist sie positiv oder neutral, kann ein Kredit in vielen Fällen ohne größere Probleme bewilligt werden. Sind zusätzlich zu einem geringen Einkommen negative Schufa Einträge vorhanden, dürfte sich eine Kreditaufnahme eher schwierig gestalten und ist nicht selten gänzlich unmöglich. Hier gilt es, andere Alternativen zu suchen und zum Beispiel auf einen Privatkredit auszuweichen.

Privatkredite und private Kreditvermittler

Für Privatkredite gelten andere Voraussetzungen als für Bankkredite. Eine Schufa Auskunft spielt hier in der Regel keine Rolle. Niemand wird jedoch Geld verleihen, wenn er nicht davon ausgehen kann, dass er es in absehbarer Zeit zurückerhalten kann. Darüber sollte sich jede Person, die einen Kredit mit geringem Einkommen aufnehmen möchte, im Klaren sein.
Bei Bedarf können auch die Dienste privater Kreditvermittler in Anspruch genommen werden. Sie können oftmals auch noch dann helfen, wenn eine Kreditaufnahme auf anderem Wege so gut wie aussichtslos erscheint. Sie sollten jedoch keinesfalls irgendwelche Gebühren entrichten, bevor es überhaupt zu einer Kreditvergabe gekommen ist. Kreditvermittler, die dies verlangen, sind unseriös und sollten dringlichst gemieden werden.

Kreditantragstellung und Bewilligung

Ein Kreditantrag kann über das Internet oder direkt vor Ort gestellt werden. Diesem Antrag muss ein Einkommensnachweis und ein Nachweis über weitere Sicherheiten beigefügt werden. Wer ein Einkommen erzielt, das unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt, hat es bei der Kreditvergabe sehr schwer. Hier müssen in jedem Falle zusätzliche Sicherheiten vorhanden sein. Die Chancen auf einen Kredit mit geringem Einkommen können deutlich verbessert werden, wenn sich ein Bürge oder ein zweiter Antragsteller finden lässt. Dieser Person sollte allerdings über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen und in der Lage sein, jederzeit die Zahlung der monatlichen Kreditraten zu übernehmen, wenn der eigentliche Kreditnehmer dies vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr kann.

Ist ein Kreditantrag bewilligt, wird das Geld in einem Betrag ausgezahlt. Dabei ist eine Überweisung auf das Girokonto die Regel. Ausnahmen wie zum Beispiel eine Barauszahlung, können vertraglich vereinbart werden.
Das Geld muss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Wie hoch die Raten und die Zinsen sind und wie lang die Laufzeit für einen Kredit mit geringem Einkommen ist, wird im Kreditvertrag geregelt.

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