Kredit mit Mitantragsteller

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Normalerweise wird für die Aufnahme eines Kredites keine weitere Person benötigt. Sofern die Bonität ausreichend ist und das Einkommen eine entsprechende Höhe hat, gibt es in der Regel keine Absagen. Es gibt aber Situationen, da wird ein Kredit nur mit Mitantragsteller genehmigt. Nachstehend wird erläutert, wann dies der Fall ist.

Kredit mit Ehepartner

Will ein Ehepartner einen Kreditvertrag abschließen, dann muss die Einkommenssituation dieses auch zulassen. Ist der Verdienst jedoch für eine Kreditzusage zu gering, dann muss der Ehepartner als Mitantragsteller in den Kreditvertrag aufgenommen werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn dieser auch über ein eigenes Einkommen verfügt. Dann werden nämlich beide Einkünfte zusammengerechnet, was eine Kreditzusage wahrscheinlicher macht.

Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, dann sind auch beide für die Rückzahlung verantwortlich. Bei einer Scheidung kann dann nicht ein Ehepartner sagen, dass er den Kredit nicht mehr weiterzahlt. Die Ratenzahlungsverpflichtungen laufen wie gewohnt weiter und beide Partner müssen zahlen.

Bürge bei schlechter Schufa

Ein Kredit mit Mitantragsteller kann auch dann erforderlich sein, wenn die Bonität bereits Schaden genommen hat. Dazu bedarf es keiner großen Sache. Schon das verspätete Zahlen einer Rechnung wirkt sich negativ auf die Schufa aus. Den meisten Banken ist das ein zu großes Risiko. Deshalb verlangen einige dann einen Bürgen. Dazu sollte man wissen, dass dieser für die Restsumme geradestehen muss, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Diese Variante ist für den Bürgen eine große Herausforderung und für den Kreditnehmer eine große Verantwortung. Nicht umsonst gilt das Sprichwort, an Geld geht die Freundschaft kaputt.

Grundsätzlich erhöht der Bürge die Chance auf einen Kredit. Oftmals kommt es vor, dass eine Bank zwar unter den gegebenen Umständen einen Kredit vergeben würde, dazu aber einen Bürgen verlangt. Das beste Beispiel ist ein notorischer Kontoüberzieher. Wer ständig sein Konto im minus hält und jedesmal zum Ausgleich einen Kredit braucht, der hat kaum Aussichten auf Erfolg. Hier kommt nur noch ein Kredit mit Mitantragsteller infrage.

Kredit mit Mitantragsteller bei Immobilien

Bei Immobilienkrediten sieht die Situation völlig anders aus. Wenn ein Paar sich eine Immobilie bauen oder kaufen will, dann brauchen sie ein entsprechendes Eigenkapital. Der Rest der Kaufsumme kann finanziert werden. Immobilienkredite zeichnen sich dadurch aus, dass sie günstig sind. Doch sie werden nur selten an einen Ehepartner vergeben. Die Praxis sieht so aus, dass beide in einen Kreditvertrag aufgenommen werden.

Beide müssen außerdem über ein geregeltes Einkommen verfügen. Wenn nur einer der Eheleute arbeitet, dann müsste er entsprechend viel verdienen, um einen Immobilienkredit bezahlen zu können. Hier ist es tatsächlich sinnvoll, einen Kredit mit Mitantragsteller zu beantragen.

Abtretung von Sparguthaben

Eine Absicherung des Kredites kann auch durch eine Abtretung von Sparguthaben erfolgen. Das können Wertpapiere sein oder sonstige Sparguthaben. Ebenso können auch Forderungen, die der Kreditnehmer an andere hat, abgetreten werden. Wenn Sicherheiten vorhanden sind, dann ist ein Kredit mit einem Bürgen nicht mehr nötig. Das ist ohnehin die beste Option, denn mit Schwierigkeiten bei der Rückzahlung muss man unter den Voraussetzungen immer rechnen.

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