Kredit mit Partner aufnehmen
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Wenn eine Darlehensvergabe kritisch ist, kommt von der Bank häufig der Vorschlag, man möge doch den Kredit mit dem Partner aufnehmen. Dies würde die Vergabe deutlich vereinfachen. Oft kommen die potenziellen Darlehensnehmer auch gleich selbst auf die Idee. Einige Fragen bleiben dabei jedoch häufig offen, die es verhindern, dass es zur gemeinschaftlichen Kreditaufnahme kommt. Beispielsweise: Warum hat die Bank ein Interesse daran, dass Sie gemeinsam mit dem Partner den Kredit aufnehmen? Welche Darlehen kann mit dem Partner aufnehmen? Was passiert, wenn die Ehe bzw. die Beziehung nicht hält? Wir möchten Ihnen mit diesem Text dabei helfen, Antworten auf diese zentralen Fragen zu finden, damit die Kreditaufnahme ohne unangenehme Überraschungen gelingt.
Kredit mit dem Partner aufnehmen: Das Interesse der Bank
Generell gehen die Banken davon aus, dass Ihre Bonität besser ist, wenn Sie einen Kredit gemeinsam mit Ihrem Partner aufnehmen. Oft stimmt diese Rechnung auch, weil Sie beide beispielsweise arbeiten. Tatsächlich ist dies aber nicht die einzige Überlegung der Bank, die zu deren Interesse an einer gemeinschaftlichen Darlehensaufnahme führt. Zu groß ist die Gefahr, dass ein Partner irgendwann zumindest für einige Jahre mit der Arbeit aufhört, weil er oder sie sich beispielsweise um ein Kind kümmert.
Banken preisen bei einer Kreditaufnahme durch Partner ebenfalls ein, dass beide Personen über Freundeskreise und Familien verfügen, die ihnen im Notfall helfen könnten, wenn diese einmal Probleme damit haben sollten, ein Darlehen wieder zurückzubezahlen. Diese „informellen Notsysteme“, die eine Kreditvergabe absichern, sind für die Finanzinstitute sehr wichtig. Nicht umsonst werden Sie von der Bank bei der Kreditvergabe auch über Ihren Hintergrund gefragt. Teilweise geschieht dies sehr geschickt: Ihr Sachbearbeiter unterhält sich scheinbar unverfänglich mit Ihnen über Ihre Hobbys und Interessen und kann so viel über Sie erfahren.
Kredit mit dem Partner aufnehmen: Diese Darlehensarten kommen in Frage
Grundsätzlich ist es möglich, jedes Darlehen gemeinsam mit dem Partner aufzunehmen, es sei denn, es ist durch eine spezifische Zweckbindung an nur eine Person gebunden – wie beispielsweise ein Bildungskredit. Generell macht es bei kleinen und mittleren Summen bis in den unteren fünfstelligen Bereich allerdings nur selten Sinn, den Kredit gemeinschaftlich aufzunehmen. Oft reicht die Bonität eines Partners aus. Ist dies der Fall, wird zumindest die Bank keine gemeinschaftliche Kreditaufnahme vorschlagen.
Anders sieht es bei sehr hohen Krediten aus. Klassischerweise handelt es sich um Immobiliendarlehen und Finanzierungen für Neuwagen. Hier sind die Geldhäuser sehr erpicht darauf, dass die Partner sich dafür entscheiden, das Darlehen gemeinschaftlich zu tilgen. Je höher die monatliche Ratenbelastung ausfällt, umso mehr Sinn macht es, den Kredit mit dem Partner aufzunehmen. In vielen Fällen honorieren die Banken diesen Schritt sogar durch günstigere Zinsen.
Die Beziehung hält nicht: Und jetzt?
Der Grund, weshalb viele Menschen nur ungern einen Kredit mit einem Partner aufnehmen möchten, ist die Angst, dass die Beziehung nicht hält. Kann dann nicht der eine ehemalige Partner den anderen mit den Belastungen alleine lassen? Diese Gefahr kann dadurch gebannt werden, dass sich die Personen vor der eigentlichen Darlehensaufnahme über einen Vertrag darauf verständigen, welche Haftungsgrenzen sie im Falle einer Trennung einführen möchten. Dies klingt kompliziert, bedeutet aber lediglich, dass noch im Guten geklärt wird, wer von den Partner im Trennungsfall wie viel vom Kredit zurückzahlen muss. Die Bank sollte man darum bitten, das entsprechende Dokument zu prüfen und zu genehmigen – auch, wenn das Geldhaus vermutlich nicht von dessen Existenz begeistert sein wird, weil es später verhindern könnte, dass die Bank im Zweifel einen der Partner voll haftbar macht.