Kredit ohne Mitantragsteller

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Der Kredit ohne Mitantragsteller sagt aus, dass dem Kreditnehmer die Alleinhaftung für einen Kredit übertragen wird. Neben dem Kreditnehmer werden keine anderen Personen mit in den Kreditvertrag einsteigen. Mitantragsteller können auch als Bürgen bezeichnet werden, die einen unterschiedlichen Status haben können. Personen die ebenfalls für einen Kredit haften, können der Ehepartner, der Mitantragsteller, gute Freunde oder Familienmitglieder sein. Alle Personen müssen eine Grundvoraussetzung mitbringen und das ist die ausreichende Bonität.

Der Kredit ohne Mitantragsteller – die Aussichten

Ein Mitantragsteller wird oft in den Kreditvertrag involviert, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend ist. Damit sichert sich die Bank, die Sicherheit die für einen Kredit gegeben sein muss. Ein Kredit ohne Mitantragsteller ist für den Kreditnehmer lohnenswert, wenn es keinen Bürgen gibt, der eingesetzt werden kann. Diese Situation kann entstehen, wenn sich kein Bürge findet, der mit seiner Unterschrift den Kredit absichert oder es keine Personen gibt, die eine ausreichende Bonität haben. Kreditsuchende brauchen keinen Mitantragsteller oder Bürgen, wenn das eigene Einkommen ausreichend vorhanden und die Schufa sauber ist. Möchten Ehepaare einen Kredit aufnehmen, so wird oft vom Kreditgeber die Unterschrift des Partners verlangt.

 

Hat der eine Partner nur ein geringes Einkommen, so muss der Partner mit unterschreiben. Tritt dieser Fall nicht ein, so wird ein Kredit ohne Mitantragsteller oft nicht bewilligt. Bei einem Ehepaar beispielsweise wird gerne die gemeinsame finanzielle Situation betrachtet. Es kommt schon oft vor, dass ein Partner gute Kreditaussichten hat, während der andere bereits finanzielle Verpflichtungen begleichen muss und damit vollkommen ausgelastet ist.
Natürlich gibt es auch den umgekehrten Fall. Ist eine Person alleinstehend oder hat ein sehr gutes Einkommen, dann gewährt die Bank einen Kredit ohne Mitantragsteller. Es gibt auch Berufsgruppen die von vorneherein eine gute Bonität haben. Das können Beamte, Lehrer oder Ärzte sein. Es zeigt sich auch oft die Situation, wo ein Antragsteller eine feste Anstellung und der Partner selbstständig ist. Selbstständige werden von Banken nicht gerne als Kunden gesehen.

Das Einkommen ist für viele Kreditgeber schwankend, so dass sich keine richtige Sicherheit ergibt. Der Antragsteller der eine feste Anstellung hat, kann dann für einen Selbstständigen praktisch einen Kredit erhalten. Die Bonitätsprüfung eines Selbstständigen ist unübersichtlich und wird von Banken auch nicht gerne geprüft. Hier wäre dann der Antragsteller mit der festen Anstellung die Person, die einen Kredit erhält. Allerdings muss die Schufa in Ordnung sein. Bevor Banken einen Kredit vergeben prüfen sie die Sicherheit eines Kunden und wie es aussieht mit der Rückführung eines genehmigten Kredites. Liegt eine negative Schufa vor, so wird es auch eine Person mit gutem Einkommen und fester Anstellung nicht so leicht haben einen Kredit zu bekommen.

Die Pflichten des Mitantragstellers

Grundsätzlich wird ein Kredit vergeben, wenn die Bonität stimmt und die Schufa sauber ist und wenn eine feste Anstellung vorliegt. Sind dann keine oder nur ein Kredit zu bedienen, so ist die Ausgangslage für einen Kredit ohne Mitantragsteller gut. Aber Banken sichern sich eben gerne ab und ein Mitantragsteller festigt die Sicherheit. Es gibt sogar Banken, die überhaupt keine Kredite ohne eine zusätzliche Person bewilligen. Bei einem Kredit ohne Mitantragsteller sind alle Rechte und Verpflichtungen ausschließlich dem Antragssteller zugewandt.

 

Dessen Bonität wird geprüft, ebenso steht auch die Erfüllung des Kreditvertrages in seinem Aufgabenbereich. Nach dem Gesetz ist er Alleinschuldner, aber auch Berechtigter. Bei einem Kredit, bei dem zwei Personen mit unterschreiben, sieht die Lage anders aus. Beide Personen werden als Gesamtschuldner für die komplette Kreditsumme angesehen. Die korrekte Rückzahlung der Kreditsumme liegt beim Gesamtschuldner, zudem gibt es einen Eintrag in der Schufa. Die Bank hat sozusagen ein Wahlrecht, bei dem sie sowohl im Gegensatz zu einem Kredit ohne Mitantragsteller oder einem Bürgen, jederzeit von einem der beiden Personen Raten verlangen kann.

Tritt durch den Hauptantragsteller ein Verzug ein, so kann die Bank ohne rechtliche Schritte von dem Mitantragsteller oder Bürgen die Fortführung der Raten verlangen. Selbst wenn der Mitantragsteller sozusagen als Unterstützung unterschrieben hat, steht er in der Zahlungspflicht. Der Mitantragsteller hat dann die Möglichkeit, das Geld vom anderen Antragsteller einzufordern. Selbst der Bank gegenüber wird er nicht entlastet, wenn beispielsweise die Hälfte der Kreditsumme bezahlt wird. Der Mitantragsteller oder Bürge haftet für den gesamten Betrag.

Ablehnen der Bürgschaft

Über einen längeren Zeitraum hinweg, gab es Kredite ohne Mitantragsteller. Aber ganz ohne Absicherung arbeitet ja keine Bank und so wurde eine Bürgschaft anvisiert. Der Bürge steht dann in der Haftung, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommen sollte und der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen kann. Hat er eine einfache Bürgschaft unterschrieben, so kann er noch auf eine Vorausklage pochen. Das bedeutet, dass die Bank erfolglos eine Zwangsvollstreckung durchgeführt hat. Erst wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos blieb, kann sich die Bank an den Bürgen halten. Eine stark verzögerte Bürgschaftsschuld kann in den Bürgschaftsverträgen ausgeschlossen werden. Da zwischenzeitlich eine Bürgschaft erschwert wurde, zieht die Bank bei einer Kreditvergabe eher einen Mitantragsteller vor.
Ein Kredit mit zwei Kreditnehmern ist immer noch die bevorzugte Kreditvergabe, allerdings gibt es auch einen Kredit ohne Mitantragsteller. Abhängig davon ist das, ob der andere Partner eine ausgezeichnete Bonität hat und sein zur Verfügung stehendes Einkommen eine Rückführung des Kredites positiv betrachtet wird. Für den Kreditsuchenden ist ein Kredit ohne Mitantragsteller immer besser, gerade bei überschaubaren Krediten, wie Konsumtenkredite. Es braucht kein zweiter Antragsteller bemüht zu werden und der ausgewählte Ehepartner behält seine Bonität. Kommt es aber doch zu Zahlungsausfällen, so braucht der Partner mit seinem Vermögen nicht dafür einzustehen und bleibt somit weiter handlungsfähig.
Wer nun einen Mitantragsteller mit in den Kredit nimmt, der kann seinen Kredit zu besseren Konditionen erhalten. Besitzen beide Antragsteller Einkommen, so kann die Kreditsumme deutlich vergrößert vergeben werden. Aber auch das Wissen der Bank, dass beide Kreditnehmer für den Kredit haften, ist eine wichtige Tatsache.

Die Aussichten

Die vorerwähnten Möglichkeiten zeigten eine Kreditaufnahme bei guter Bonität und sauberer Schufa. Ist diese allerdings negativ belastet, so muss ein Mitantragsteller in den Vertrag aufgenommen werden, da die Bonität des einen Partners wahrscheinlich nicht ausreicht. Gerade bei den schufafreien Krediten ist es das Einkommen, das als Sicherheit angesehen wird. Bei einem Schufa-Eintrag kann die Bank davon ausgehen, dass es in der Vergangenheit schon zu Auffälligkeiten bei der Rückführung des Kredites gekommen ist.

Das Risiko, dass durch eine erneute Kreditaufnahme entsteht, ist den Banken zu groß. Ein Kredit ohne Schufa wird vorwiegend von Auslandsbanken genehmigt und durch einen Kreditvermittler beworben. Da es gerade bei diesen Banken auf das Einkommen ankommt, das auch nicht gepfändet sein darf, kann ein Mitantragsteller die Kreditvergabe erhöhen. Normalerweise wird bei schlechter Kreditwürdigkeit ein Bürge genannt. Aber bei den Auslandsbanken ist ein Bürge nicht so angesehen wie ein Mitantragsteller.

Auch für den Bürgen stellt sich eine Situation durch die Bürgschaft dar, die ihn bis zu einem finanziellen Ruin führen kann. Vergisst die Bank nämlich die Bonität eines Bürgen genau zu prüfen. Prüfen heißt in diesem Fall, kann der Bürge bei einem Zahlungsausfall die anstehenden Raten auch von seinem Vermögen bezahlen. Hier ist anzuraten, dass der Bürge selbst eine Haushaltsrechnung aufstellen soll. Daraus ersichtlich soll die Möglichkeit einer Ratenrückführung gegeben sein. Kommt der Bürge aber durch das Zahlung der Raten selbst in eine kritische finanzielle Situation, so ist die Bürgschaft nicht als rechtens anzusehen.

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