Kredit trotz Elternzeit

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Sobald das eigene Kind zur Welt gekommen ist, haben beide Elternteile einen gesetzlichen Anspruch auf die „Elternzeit“. Auf diesem räumt der Gesetzgeber den frisch gebackenen Eltern die Möglichkeit ein, ihr Kind heranwachsen zu sehen und in den ersten Lebensjahren eine innige Beziehung zum jungen Sprössling aufzubauen. Während dieser Zeit erhalten Eltern für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten einen staatlichen Zuschuss in Form des so genannten Elterngeldes.

Damit sollen sowohl alle anfallenden Aufwendungen als auch der Lebensunterhalt bestmöglich abgedeckt werden können. Viele Verbraucher bzw. Eltern fragen sich in dieser Phase weit weg vom eigentlichen Arbeitgeber häufig, wie es um die Chancen für einen Kredit trotz Elternzeit steht. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass der Erhalt an sich kein Problem darstelle, muss diese Angelegenheit durchaus tiefgründig und vielseitig beleuchtet werden, ehe das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird.

Eine kurze Definition des Begriffs „Elternzeit“

Eltern haben ab dem Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen Anspruch auf Elternzeit über eine Dauer von maximal drei Jahren. Um die Elternzeit wahrnehmen zu können, muss sowohl die Mutter als auch der Vater die Erziehung des Neugeborenen eigenständig übernehmen können. Die Anstellung eines Kindermädchens ist hierbei unter keinen Umständen laut Gesetzgeber zulässig. Berufstätige Mütter und Väter erhalten während dieser Zeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis sowie den Status der Unkündbarkeit.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss spätesten bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes erfolgen. Darüber hinaus findet keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber statt. Eltern erhalten daher im Rahmen des Elterngeldes eine finanzielle Zuwendung vom Staat über einen Zeitraum von höchsten 14 Monaten. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem durch den Arbeitgeber erhaltenen Nettoeinkommen und bewegt sich in der Regel anteilig zwischen 65 und 67 Prozent. Der Maximalbetrag für das Elterngeld deckelt der Staat jedoch auf 1.800,00 Euro. Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes in keinem Arbeitsverhältnis standen, bekommen ein Elterngeld in Höhe von 300,00 Euro bezahlt.

Einen Kredit während der Elternzeit aufnehmen

Obwohl die Einkünfte innerhalb der Elternzeit meistens um mehr als 33 Prozent niedriger ausfallen, ist ein Kredit trotz Elternzeit kein Ding der Unmöglichkeit. Ein grundlegend wichtiger Bestandteil bei einem Kredit trotz Elternzeit ist die Tatsache, dass sich die Einnahmen sowie Ausgaben der Eltern in einem positiven Verhältnis gegenüber stehen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Finanzwelt spricht an dieser Stelle von der so genannten „Kapitaldienstfähigkeit“. Fakt ist auch, dass während der Elternzeit immer nur ein Elternteil für das Kind da ist, sodass ein weiteres volles Einkommen selbstverständlich zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund steht dem Elternpaar ein volles Nettoeinkommen für die Familie zur freien Verwendung bereit. Bei dem Wunsch nach einem Kredit trotz Elternzeit berücksichtigen Banken genau diesen Umstand und kalkulieren diesen ihre eigenen Berechnungen mit ein. Sollte es sich allerdings bei dem Kredit während der Elternzeit um die Finanzierung einer Immobilie handelt, überprüft das Kreditinstitut die vorliegenden Unterlagen wesentlich genauer. Mit der Aufnahme eines solchen Darlehens sollte also bis zur Beendigung der Elternzeit gewartet werden. Die Aufnahme eines so genannten Kleinkredits legt dabei weitaus weniger Stolpersteine in den Weg. Da bereit zu Beginn der Elternzeit fest definiert ist, wann ein Elternteil wieder ins Berufsleben einsteigt, erkennen Banken schnell, wann wieder welche Einkünfte für die junge Familie verfügbar sind. Im Gegensatz zu befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es bei der Elternzeit keinerlei Unsicherheitsfaktoren, die sich bei einem Kredit trotz Elternzeit für die Bank negativ auswirken könnten.

Wichtig Aspekte bei einem Kredit trotz Elternzeit

Übersteigt die Elternzeit den Zeitraum von 14 Monaten, kann es beim Kredit trotz Elternzeit zum einen oder anderen Problem kommen. Auch hier kommt die bereits erwähnte Kapitaldienstfähigkeit zum Tragen. In solch einem Fall werden ausschließlich das Nettoeinkommen des berufstätigen Elternteils sowie das Kindergeld berücksichtigt. Da das Elterngeld nach mehr als 14 Monaten vom Staat nicht bezahlt wird, stellt sich sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Kreditgeber die Frage, ob der Kredit trotz Elternzeit noch finanzierbar ist. In diesem Zusammenhang spielt das Nettoeinkommen des berufstätigen Elternteils eine zentrale Rolle. Banken reagieren häufig mit einer Laufzeitverlängerung bzw. einer Reduzierung der in einer solchen Situation. Weil es sich beim Elterngeld um ein Einkommen handelt, welches von Seiten der Bank bei einem Kreditausfall nicht gepfändet werden darf, sollten die Einkommensverhältnisse des zweiten Kreditnehmers bzw. des berufstätigen Elternteil gemessen am gewünschten Kreditbetrag hoch genug ausfallen.

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