Umschulden mit Bürgen

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Eine Umschuldung von Krediten ist sinnvoll, wenn eine Ersparnis herausgewirtschaftet werden kann. Mit einer Umschuldung kann ein bestehender oder mehrere Kredite abgelöst werden, um damit die momentane Niedrigszinsphase und eine niedrigere Rate zu erhalten. Es gibt aber auch Verbraucher die schlicht und einfach den Überblick über ihre Finanzen verloren haben. In solch einer Situation ist ein Umschulden mit einem Bürgen sinnvoll.

Umschulden mit Bürgen – die Lage

Banken sind heute großzügig in der Vergabe von Krediten und machen es den Verbrauchern leicht Schulden zu machen. Wer einmal überschuldet ist, der hat Schwierigkeiten aus der Miesere wieder herauszukommen. Ist die Bonität noch in Ordnung, so kann oft mit einem Umschuldungskredit die Lage wieder gebessert werden. Auf der einen Seite sind Banken manchmal zurückhaltend in der Kreditvergabe, aber auf der anderen Seite sieht die Lage anders aus. Da wird die Bonität bis zum Schluss ausgereizt, so dass kein Puffer nach oben mehr übrigbleibt, wenn sich unerwartete Anschaffungen ankündigen. Aber es sind ja nicht nur die Banken, auch der Versandhandel bietet Waren auf Raten an. Die reinste Schuldenfalle aber ist der Dispo. Wer den einmal voll ausgeschöpft hat, der kommt nur mit eisernen Sparmaßnahmen wieder in den grünen Bereich. Auch um den Dispo abzulösen, lohnt sich eine Umschuldung mit einem Bürgen.

Wer sich nun entschieden hat, mehrere Kredite zusammen zu bündeln, für den kann es eigentlich nur Vorteile bringen. Zukünftig wird nur eine Rate bezahlt, der Verbraucher kann die Niedrigzinsphase für sich nutzen und günstige Konditionen aushandeln. Die monatliche Belastung kann geringer ausfallen, was unter dem Strich eine günstige Aussicht ist. Hat die Bonität bereits gelitten und die Bank weigert sich einen Kredit zu vergeben, so kann eventuell mit einem Bürgen das Manko ausgeglichen werden. Werden Banken Sicherheiten angeboten, so wird eine Kreditvergabe positiv ausfallen. Dazu braucht er nicht zu seiner Hausbank zu gehen, im Internet finden sich viele Direktbanken, die oft sogar bessere Konditionen als die Hausbank haben. Lediglich wenn der Kunde nur diese Bank hat und seine Kredite wurden von ihr genehmigt, so lohnt sich ein Gang zur Hausbank unter Umständen.

Wenn die Bank sieht, dass der Kunde die Raten von den Krediten nicht mehr bezahlen kann, so stimmt sie oftmals einer Umschuldung mit Bürgen zu. Bevor sie gar kein Geld mehr sieht, kann eine Umschuldung helfend sein. Sind die Kredite von mehreren Anbietern, wie Versandhäusern, Märkten oder andere Banken bewilligt wurden, so kann der Verbraucher sich die vielen Anbieter im Internet ansehen. Wer dann noch als Verwendungszweck „Umschuldung“ angibt, erhöht seine Kreditchancen, denn der Anbieter sieht, dass keine neuen Schulden mehr gemacht, sondern nur Ordnung in die Finanzen geschafft werden.

Die Kriterien

Folgende Kriterien sind wichtig bei einer Umschuldung mit Bürgen.
– wie hoch ist der effektive Jahreszins
– werden die Zinsen bonitätsabhängig berechnet
– wie hoch ist die Rate
– kann eine Rate einmal oder mehrere Male gestundet werden
– sind Sondertilgungen möglich.
Wer nach diesen Kriterien sucht, der findet auch den passenden Anbieter.

Sehr oft tritt der Fall ein, dass eine Umschuldung in Betracht gezogen wird, aber die Bonität des Kunden ist nicht ausreichend. Auch andere wertige Sicherheiten können nicht vorgelegt werden. Dennoch soll eine Umschuldung stattfinden. In so einem Fall kann mit einem Bürgen der Kredit bzw. die Umschuldung abgesichert werden. Der Kreditgeber wird sich mit einem Bürgen derart absichern, dass bei Zahlungsausfällen, eine andere Person in Regress genommen werden kann. Der Bürge haftet also beim Fall der Fälle für den aufgenommenen Umschuldungskredit des Kreditnehmers.

Die Bürgschaften

Über die Bürgschaft sollte man wissen, dass sie eine selbständige Vertragsvereinbarung ist, die zwischen dem Kreditgeber und Kreditnehmer als auch einer dritte Person, dem Bürgen, entsteht. Dabei haftet der Bürge mit seinem Vermögen für die Rückführung des Umschuldungskredites. Der Geldgeber hat damit praktisch zwei Schuldner, wobei allerdings der Kreditnehmer als Hauptschuldner zählt. Somit kann eigentlich angenommen werden, dass die Bürgschaft ein eigener Kreditvertrag ist. Eine Bürgschaft ist ein riskantes Unterfangen, das nicht leichtfertig unterschrieben werden sollte.

Außerdem ist bei einer Bürgschaft die Einhaltung der Schriftform wichtig. Dieser Formenzwang wird als Schutz der Vertragsparteien angesehen, da mit derartigen Verträgen besondere Risiken verbunden sind. Eine Bürgschaft wird nur dann zustande kommen, wenn die Erklärung in Schriftform erteilt wird.
Eine elektronische Bürgschaftserklärung ist aufgrund der Schriftformerfordernissen ausgeschlossen.

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Die selbstschuldnerische Bürgschaft besagt, dass die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen ist. Das heißt, dass der Kreditgeber nicht erst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ausgeführt haben muss.
Bei der Mitbürgschaft sind es mehrere Personen, die einem Gläubiger für Verbindlichkeiten haften. Diese Bürgschaft kann in einem gemeinsamen Vertrag abgeschlossen werden oder auch unabhängig voneinander. Bei der Zeitbürgschaft, steht der Bürge dem Gläubiger nur für eine bestimmte Zeit als Bürge zur Verfügung. Ist die Zeit abgelaufen, dann ist die Bürgschaft beendet. Das ist aber nur gültig, wenn der Gläubiger nicht direkt die Einziehung der Summe der Forderung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreibt. Die Ausfallbürgschaft besagt, dass der Ausfallbürge sich verpflichtet, für den Ausfall der Forderung einzustehen. Das heißt, dass der Ausfallbürge erst verpflichtet werden darf, wenn alles gegen den Hauptschuldner unternommen wurde und auch die Zwangsvollstreckung versucht hat.

Die Umschuldung beantragen

Findet sich für die Umschuldung mit Bürgen eine Person, die mit ihrem Vermögen für die Umschuldung haftet, so kann es eine Umschuldung mit Bürgen geben. War es früher selbstverständlich, dass Familienmitglieder gebürgt haben, selbst wenn diese nicht solvent waren, so ist das laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr möglich. Äußerst kritisch wird eine Umschuldung mit Bürgen, wenn volljährige Kinder bürgen, obwohl noch gar kein Einkommen vorliegt. Ist aber klar ersichtlich, dass die Kinder eigene Interessen an einer Umschuldung mit Bürgen verfolgen und über Geschäftserfahrungen verfügen, so kann diese Art von Bürgen als legitim angesehen werden.

Wer sich mit einer Umschuldung mit Bürgen nicht auskennt, der kann einer von vielen Kreditvermittlungen in Anspruch nehmen. Laut den Vermittlungen ist eine durchaus seriöse Umschuldung mit Bürgen machbar, wenn das Einkommen, die Anstellung und die Schufa stimmen. Diese Angaben können in ein Formular eingegeben werden und an die Kreditvermittlung geschickt werden. Natürlich muss der Bürge ebenfalls diese Angaben machen.

Es gibt schon eine Umschuldung mit Bürgen für einen effektiven Jahreszins ab 3,99 %. Die Laufzeit spielt keine Rolle. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit bestehen.
Nimmt ein Beamter oder Angestellter aus dem öffentlichen Dienst einen Umschuldungskredit auf, so kann diese Klientel von einer besonders langen Laufzeit profitieren, nämlich 240 Monate. Dieser Kredit kann auch Angestellten und Arbeitern gewährt werden, wenn sie über 10 Jahre in einem Betrieb tätig sind.
Wer keine Kreditvermittlung wünscht, der kann sich natürlich selbst einen Anbieter suchen. Bei der Antragstellung werden alle Schritte die der Kreditnehmer tun muss, ausführlich beschrieben, so dass auch ein Laie hier Durchblick hat.

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