Kredit für Reise

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Ein Urlaub kann sowohl einmalige als auch unvergessliche Eindrücke im Leben eines jeden Einzelnen bescheren. Dennoch kostet das Bereisen eines fernen Ziels über einen gewissen Zeitraum viel Geld. Neben der Unterkunft sowie den Kosten für täglich notwendige Mahlzeiten schlagen vor allem Erinnerungsstücke sowie spontane Unternehmungen in einem meist unterschätzten Umfang zu Buche. Es ist und bleibt dennoch der Traum vieler Menschen, ferne Länder zu bereisen. Ist das derzeitige Einkommen allerdings nicht, um sich eine solche Reise aus eigenen finanziellen Mitteln leisten zu können, liebäugeln viele Verbraucher mit einem Kredit für eine Reise. So verlockend das Angebot auch sein mag, lohnt es sich im Vorfeld, genauere Informationen einzuholen.

Den Kredit für eine Reise bei einem Reiseveranstaltern aufnehmen

Wer seinen Urlaub auf Pump über einen Reiseveranstalter bucht, muss vor dem Antritt der Reise eine anteilige Anzahlung leisten. Den Restbetrag lassen sich die Anbieter über monatliche Raten zurückbezahlen. Einige Reiseanbieter bieten in diesem Zusammenhang auch eine Fälligkeitszahlung an, welche monatliche Raten ausschließt und zu einem bestimmten Datum die Gesamtsumme fällig werden lässt. Mit dieser Vorgehensweise sprechen viele Veranstalter von einer finanziellen „Erleichterung“ im Sinn einer „unvergesslichen“ Investition. Um einen klassischen Kredit für eine Reise handelt es sich hierbei jedoch in keinem Fall.

Einen Kredit für eine Reise aufzunehmen ist bislang nur bei den wenigsten Veranstaltern möglich. Als Plattform für Vertragsabschlüsse dienen meist lokal ansässige Reisebüros oder die Begleichung der Rechnung innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Aufgrund der geringen Verbreitung wenden sich mittlerweile viele angehende Urlauber direkt an das favorisierte Hotel und erfragen die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Weniger Ressorts lassen sich bislang auf Finanzierungsangebote ein.

Die Reisefinanzierung über ein Kreditinstitut realisieren

Bei einem Kredit für die geplante Reise handelt es sich gegenüber Banken im Grundsatz um ein klassisches Verbraucherdarlehen. Der eigentliche Zweck der Darlehensaufnahme spielt somit in der Regel eine eher untergeordnete Rolle. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Aufnahme des Darlehens meist unter dem Banner einer freien Verwendung/Verfügung. Der Kredit für eine Reise unterliegt selbstverständlich den geltenden gesetzlichen Vorschriften und verlangt unter anderem im Idealfall den Nachweis einer einwandfreien Schufa-Kartei sowie eines regelmäßigen Einkommens.

Angehende Urlauber, die mit der Aufnahme eines Darlehens dieser Art Freundschaft geschlossen habe, sollen sich bereits im Vorfeld über ihre finanziellen Verhältnisse im Klaren sein und sich unter Umständen auf höhere Zinsen bzw. schlechtere Konditionen einstellen. In jedem Fall lohnt sich eine Anfrage für aktuelle Finanzierungsangebote bei der Hausbank oder bei Direktbanken, die hauptsächlich im Internet anzutreffen sind.

Empfehlungen der zuständigen Verbraucherverbände

Verbraucherverbände empfehlen die Aufnahme eines Kredits lediglich für Anschaffungen, die langfristig einen Mehrwert bieten. Im Konsumbereich, wie zum Beispiel Urlaub, raten die Verbandsexperten von einer entsprechenden Finanzierung ab. Verbraucher, die sich dennoch für einen Kredit für eine Reise entscheiden, sollte darauf achten, die vorhandene Finanzierung zu begleichen, bevor sie neue Schulden aufnehmen. Die Erfahrung der Geldgeber zeigt, dass sich eine zweite Kreditaufnahme für einen Urlaub äußerst negativ auf den Finanzhaushalt des Kreditnehmers bzw. dessen Budget auswirkt.

Eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gilt bei einem Darlehen für eine Reise im Allgemeinen als „ideal“. Längere Laufzeiten sind nur dann sinnvoll, wenn in den darauffolgenden Jahren kein Urlaub geplant ist. Trotz der vergleichsweisen geringen Anzahl von Angeboten lohnt es sich nach Angaben der Verbraucherschützer, verschiedene Angebote einzuholen und diese anhand der üblichen Konditionen, wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Sonderzahlungen sowie Vorfälligkeitsrecht zu bewerten.

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